Hier finden Sie alphabetisch geordnete Stichwörter zum Aufenthalt in unserer Klinik:
Aufnahme
Zur stationären Aufnahme in unsere Klinik bringen Sie bitte eine Einweisung oder Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes und ihre Versichertenkarte mit. Bitte vergessen Sie nicht die Befundberichte der einweisenden Ärzte.
Die Uhrzeit der Aufnahme teilen wir Ihnen beim Vorgespräch mit.
Entlassung
Üblicherweise findet die Entlassung nach der Morgenvisite und Frühstück zwischen 8.00 Uhr und 8.30 Uhr statt. Gerne rufen wir Ihnen ein Taxi.
Kennzahlen der Klinik
Gesamtbettenzahl: 12 (1-, 2-, 3-Bett-Zimmer)
Stationäre Patienten pro Jahr: ca. 1.000
Besuch Besuchszeiten
Der Kontakt zu Ihrer Familie und Ihren Freunden ist für Ihre Genesung wichtig, ebenso wie Ruhe und Entspannung. Bedingt durch die kurze Verweilzeit in unserer Klinik ist fast in jedem Zimmer ein frisch operierter Patient.
Deshalb bitten wir Sie, mit Rücksicht auf Ihre Mitpatienten Besuch nur während der Besuchszeiten zu empfangen. Ihre Besucher sind uns täglich von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr willkommen.
Topfpflanzen und Haustiere sind in der Klinik aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
Auskunft an Angehörige
Das gesamte Klinikpersonal unterliegt der Schweigepflicht. Grundsätzlich gilt das auch gegenüber den nächsten Angehörigen wie Partner oder Kinder.
Bitte teilen Sie uns vor der Operation mit, ob wir Ihren Angehörigen Auskunft über Ihre Erkrankung, Operation oder den Behandlungsverlauf geben dürfen.
Essen
In unserer Klinik erhalten Sie, wenn medizinisch möglich, Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Abendessen. Das Mittagessen können sie aus verschiedenen Menuevorschlägen auswählen, wir bieten ihnen neben Fleisch-und Fischgerichten auch vegetarische und vegane Speisen an.
Bei bekannten Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Allergien geben Sie bitte der Stationsschwester Bescheid.
Essenszeiten
07.30 Uhr Frühstück
11.30 Uhr Mittagessen
12.45 Uhr Kaffee
17.00 Uhr Abendessen
Aufklärung und Einwilligung
Vor jeder Operation und Narkose werden Sie die behandelnden Ärzte über die Notwendigkeit, die Durchführung und Risiken aufklären. Wir können jede Maßnahme nur durchführen, wenn Sie schriftlich eingewilligt haben.
Falls Sie unsere Erklärungen nicht verstanden haben oder weitere Fragen haben, fragen Sie bitte nach.
Multimedia
In allen Krankenzimmern befindet sich ein Flatscreen mit Multimediazugang.
Sie erhalten auf Wunsch einen kostenfreien WLAN-Zugang. Ihr privates SmartPhone oder Tablet dürfen Sie gerne benutzen. Bitte nehmen Sie dabei auf ihre Mitpatienten Rücksicht.
Patientenruf
An jedem Bett finden Sie eine Ruftaste, im Bedarfsfall bitte drücken.
Zuzahlungen
Aufklärung über die Zuzahlungsverpflichtung:
Nach den gesetzlichen Vorschriften haben Versicherte nach § 39 Abs.
4 SGB V für jeden Kalendertag im Krankenhaus 10 Euro an das Krankenhaus
zu zahlen (innerhalb eines Kalenderjahres für maximal 28
Kalendertage). Der Gesetzgeber hat die Einziehung dieser Zuzahlungen
nunmehr vollständig auf die Krankenhäuser übertragen.
Die Krankenhäuser sind daher gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlungen
notfalls mit Zwangsmitteln einzuziehen. Die Zuzahlungen sind jedoch
eine Forderung Ihrer Krankenkasse und werden von den Krankenhäusern
nicht einbehalten, sondern an diese weitergeleitet. Die Krankenhäuser
handeln lediglich im Auftrag Ihrer Krankenkasse.
Zuzahlungen, die bereits während des Jahres für vorausgehende stationäre
Behandlungen an ein Krankenhaus, an einen Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung nach § 32 Abs. 1 S. 2 SGB VI sowie im
Rahmen von stationären Rehabilitationsleistungen nach § 40 Abs. 6
- 1 SGB V an die Krankenkassen geleistet wurden, werden auf die für
Ihren jetzigen Krankenhausaufenthalt zu leistende Zuzahlung angerechnet.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:
bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
bei ambulanter, vor- und nachstationärer und teilstationärer
Behandlung im Krankenhaus,
bei berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung,
bei Krankenhausbehandlung wegen anerkannter Schädigungsfolge
nach dem Bundesversorgungsgesetz,
bei Befreiungen von der Zuzahlungspflicht.
Sie können die Zuzahlung bar bei der Stationsschwester oder bargeldlos bezahlen.
Rauchen
Im gesamten Gebäude ist Rauchverbot, wir bitten um Beachtung.
Wahlleistungen
Unsere Regelleistungen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Darüber hinaus können Sie sogenannte Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehört beispielsweise die Unterbringung in Zweibettzimmern oder die Behandlung als Privatpatient.
Für die Gewährung der Wahlleistungen muss ein besonderer Vertrag zwischen Patient und Klinik geschlossen werden. Dies geschieht in der Regel bei der Aufnahme, kann aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt
werden. Wir beraten Sie gerne über ihre individuellen Wahlmöglichkeiten.
Wertsachen
Größere Geldbeträge und wertvollen Schmuck sollten Sie nicht mit in die Klinik bringen. In Ausnahmefällen nimmt unsere Verwaltung Ihre Wertsachen kostenlos in Verwahrung.
Getränke
Mineralwasser, Tee und Kaffee können Sie jederzeit kostenlos erhalten.
Medikamente
Bitte bringen Sie eine Liste der Medikamente mit, die Sie regelmäßig einnehmen müssen. Sie erhalten im Normalfall alle Medikamente während Ihres Klinikaufenthaltes von uns.
Fürsorglich sollten Sie aber ihre Medikamente für die ersten beiden Tage mit sich führen, falls es beispielsweise durch Wochenende oder Feiertage zu Verzögerungen bei der Medikamentenbereitstellung kommt.
Blumen
Schnittblumen sind ein willkommener Gruß. Fragen Sie uns nach einer passenden Vase.
Feed-Back
Flyer „Sagen Sie uns ihre Meinung“ , wir freuen uns auf ihre Rückmeldung.
Was muss ich an persönlichen Dingen mitbringen?
Kulturbeutel, bequeme Kleidung, Handtuch, ggf. Morgenmantel, flache Schuhe.